Geschäftsbedingungen

DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Die DSGVO aktualisiert bestehende Datenschutzgesetze, legt Organisationen eine größere Verantwortung bei der Verwendung Ihrer persönlichen Daten auf und gibt Ihnen mehr Kontrolle über Ihre persönlichen Daten.

Wir nehmen die Verantwortung bei der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ernst.

UNSER ENGAGEMENT

Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Wir ergreifen angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Ihre Daten sicher gespeichert werden. Wir geben Ihre Daten nicht an externe Personen oder Organisationen weiter, es sei denn, Sie haben uns dazu autorisiert oder wir sind gesetzlich dazu verpflichtet.

Der Zugriff auf Ihre Daten ist ausschließlich autorisiertem Personal vorbehalten. Auf begründeten Antrag können Sie Ihre persönlichen Datendateien einsehen.

AGB – ALLGEMEINES

  1. Diese Verkaufsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden dar. Sie haben Vorrang vor allen anderen Bedingungen, einschließlich der vom Kunden festgelegten Bedingungen, und können nur durch schriftliche Vereinbarung geändert werden.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den Preisen um die am Versandtag gültigen Listenpreise des Lieferanten ohne alle Steuern und sonstigen Verbindlichkeiten Dritter.
  3. Die Zahlung muss vor der Lieferung des Produkts erfolgen.
  4. Zahlungsverzug des Kunden berechtigt den Lieferanten unbeschadet seiner sonstigen Rechte zum Rücktritt von diesem und sämtlichen Verträgen mit dem Kunden oder zur Aussetzung der Lieferungen aus sämtlichen Verträgen mit dem Lieferanten bis zur Zahlung.
  5. Wenn der Kunde eine Bestellung storniert, die vom Lieferanten angenommen und bearbeitet wurde, ist der zum Versanddatum fällige Betrag vom Kunden als pauschalierter Schaden an den Lieferanten zu zahlen, jedoch unbeschadet der sonstigen Rechte des Lieferanten, außer wenn der Lieferant zuvor schriftlich einer Warenrücksendung durch einen Kunden zugestimmt hat. In diesem Fall können dieselben gegen eine im Voraus zu vereinbarende Bearbeitungsgebühr zurückgesandt werden.
  6. Liefertermine sind lediglich Richtwerte und der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen oder Lieferausfälle aufgrund von Aussperrungen, Streiks, Unfällen, Witterungsbedingungen oder jeglichen anderen Ursachen, einschließlich Fahrlässigkeit, unabhängig davon, ob diese im Einflussbereich des Lieferanten liegen oder nicht.
  7. Sollten sich im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferte Waren als mangelhaft in Material oder Verarbeitung erweisen, wird der Lieferant diese Waren nach eigenem Ermessen entweder ersetzen oder dem Kunden den Preis erstatten. Unter keinen Umständen haftet der Lieferant jedoch im Zusammenhang mit diesen Waren für mehr als die Kosten für den Ersatz oder den dafür gezahlten Preis. Der Lieferant haftet nicht für andere Mängel als die in dieser Klausel genannten und nur unter der Bedingung, dass der Lieferant die entsprechenden Kosten bzw. den entsprechenden Preis vom Hersteller zurückerhält.
  8. Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit gelieferten Waren müssen innerhalb von drei Tagen nach Lieferung geltend gemacht werden, und der Kunde stimmt hiermit zu, dass er von allen anderen Ansprüchen ausgeschlossen ist. Keine Forderung berechtigt den Kunden, Zahlungen jeglicher Art an den Lieferanten zurückzuhalten oder diese mit Ansprüchen des Lieferanten gegenüber dem Kunden aufzurechnen.
  9. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, den Lieferanten von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden an Personen oder Eigentum, einschließlich Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Designs oder Warenzeichen, freizustellen und schadlos zu halten, unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt durch die Verwendung, den Betrieb, die Installation oder den Besitz oder durch einen Zahlungsverzug nach der Lieferung von Waren, die gemäß diesem Vertrag geliefert wurden, oder von einem oder mehreren in den Ziffern 14 und 15 dieses Vertrags genannten Objekten verursacht werden oder daraus entstehen. Diese Freistellung erstreckt sich auf die vom Lieferanten entstandenen Kosten und Ausgaben und bleibt ungeachtet der Kündigung dieses Vertrags in Kraft.
  10. Wenn der Kunde den Vertrag verletzt oder sein Eigentum oder Vermögen gepfändet oder anderweitig beschlagnahmt wird oder wenn er seinen Gläubigern einen Vergleich oder eine Einigung anbietet oder seine Geschäftstätigkeit einstellt oder nicht in der Lage ist, seine Schulden im Sinne des Companies Act von 1963 zu bezahlen oder wenn ein Beschluss oder Antrag auf Liquidation seines Geschäfts gefasst oder gestellt wird oder ein Konkursverwalter für das Vermögen oder Unternehmen des Unternehmens oder Teile davon ernannt wird oder wenn er oder es Konkurs anmeldet oder wenn ein Antrag oder ein Konkurseröffnungsbeschluss gegen den Kunden gestellt oder erlassen wird, hat der Lieferant das Recht, diesen Vertrag unbeschadet aller anderen Ansprüche oder Rechte unverzüglich zu kündigen und das Unternehmen darf außerdem alle auf dem Transport befindlichen Waren stoppen und der Kunde darf die Lieferung von Waren im Rahmen dieses Vertrags nicht annehmen und muss auf Aufforderung des Lieferanten alle gelieferten Waren unverzüglich zurückgeben.
  11. Alle hierunter gelieferten Waren bleiben Eigentum des Lieferanten, bis alle aus einer solchen Lieferung entstehenden und vom Kunden dem Lieferanten geschuldeten Schulden, wann immer sie fällig werden oder werden, vollständig beglichen wurden, und der Kunde stimmt hiermit zu, diese Waren so aufzubewahren, dass sie als Eigentum des Lieferanten erkennbar sind. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass, wenn der Kunde aus solchen Waren oder Teilen davon einen oder mehrere neue Gegenstände herstellt oder sie oder Teile davon mit einem oder mehreren anderen Gegenständen vermischt oder wenn dieselben in irgendeiner Weise Bestandteil eines oder mehrerer anderer Gegenstände werden, das Eigentum an solchen Gegenständen zum Zeitpunkt des einzelnen Vorgangs oder Ereignisses auf den Lieferanten übergeht, durch das solche Waren oder Teile davon in solche Gegenstände umgewandelt werden oder mit solchen Gegenständen vermischt werden oder Bestandteil solcher Gegenstände werden, so dass der Lieferant jederzeit und ohne Unterbrechung Eigentümer entweder der Waren oder solcher Gegenstände als Sicherheit für die vollständige Zahlung aller vom Kunden dem Lieferanten geschuldeten Beträge bleibt. Der Kunde ist berechtigt, die Waren oder solche Gegenstände oder Teile davon im normalen Geschäftsverlauf und als Vertreter des Lieferanten an Dritte zu übertragen, vorausgesetzt, dass er dem Lieferanten alle Ansprüche, Rechte, Ansprüche oder Forderungen jeglicher Art überträgt, die der Kunde möglicherweise erwirbt oder die ihm als Ergebnis und im Zusammenhang mit einer solchen Übertragung zustehen oder zustehen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Lieferanten die Namen solcher Drittparteien und die von ihnen im Zusammenhang mit einer solchen Übertragung geschuldeten Beträge mitzuteilen. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen hierunter nachkommt und sich seine finanzielle Lage nicht nachteilig ändert, wird der Lieferant solche Gelder nicht von solchen Drittparteien einziehen.
  12. Sollte der Eigentumsvorbehalt gemäß der vorstehenden Klausel aus irgendeinem Grund nicht wirksam sein, verpflichtet sich der Kunde hiermit, mit dem Lieferanten bei der Bestellung einer ähnlichen Sicherheit zugunsten des Lieferanten zusammenzuarbeiten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, dem Lieferanten gegenüber eindeutig Rechenschaft abzulegen und jederzeit in der Lage zu sein, dem Lieferanten Rechenschaft über die durch eine solche Übertragung gemäß Klausel 14 erzielten Erlöse abzulegen und die erforderlichen Aufzeichnungen zu führen, damit der Lieferant die erzielten Gelder oder Erlöse daraus nachverfolgen kann.
  13. Dieser Vertrag unterliegt irischem Recht und wird entsprechend ausgelegt.
  14. Sämtliche Ansprüche, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem Vertrag oder einer Änderung desselben ergeben, im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen oder sich daraus ergeben, werden gemäß den Bestimmungen des Arbitration Act (Schiedsgerichtsgesetz) von 1954 oder einer diesbezüglichen gesetzlichen Änderung oder Neufassung in der jeweils aktuellen Fassung einem einzelnen Schiedsrichter vorgelegt, wobei diese Vorlage nach Wahl jeder Vertragspartei der anderen Vertragspartei schriftlich mitgeteilt wird.
  15. Jede in dieser Vereinbarung vorgesehene Mitteilung oder schriftliche Kommunikation gilt als ausreichend zugestellt, wenn sie per frankierter Normalpost an die letzte bekannte registrierte Adresse derselben gesendet wird und gilt am zweiten Werktag nach dem Datum der Absendung als zugestellt.
  16. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung illegal oder anderweitig unwirksam sein, gelten sie als von dieser Vereinbarung abgetrennt, so dass die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam bleiben, als wären sie hierin nicht enthalten.
  17. Für alle von diesem Unternehmen abgegebenen Angebote und Kostenvoranschläge gilt die in der Fachliteratur zum Thema Verbrauchsmaterial verwendete Terminologie.